Jeder Aussteller welcher nicht bis 9.00 Uhr vorstellig wird verliert seinen Platz und wird auch nicht mehr eingeladen. Desweiteren verliert er seinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Ausstellungsgebühr.
Der Verkauf von Lotterielosen ist dem Organisator vorbehalten.
Haustiere sind leider nicht erlaubt.
Die Ausstellungsgebühr ist zahlbar bis 2 Wochen vor der Ausstellung. Jeder Aussteller welcher bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt hat kann vom Organisator ausgeschlossen werden. Einzige Ausnahme ist eine vorherige Erlaubnis des Organisators.
Im Falle eines Verkaufs von Lebensmitteln muss der Austeller die aktuelle Gesetzgebung des Gesundheitsministeriums einhalten.
Die Trennwände müssen vom Aussteller dekoriert werden (Weihnachtsthema oder anderes…..)
Die Anzahl der Aussteller ist auf 5 Stück pro Ausstellungskategorie begrenzt (zb. max. 5 Aussteller welche Bilder malen….usw)
Jeder Austeller ist verpflichtet nur solche Artikel auszustellen welche er auch bei seiner Einschreibung angegeben hat.
Jeder Austeller erhält 2 Ausstellerausweise.
Ein Aussteller der vor Ende der Besucherzeit die Ausstellung verlässt ohne guten Grund und ohne Bescheid zu sagen wird keine Einladung mehr erhalten.
Jeder Aussteller ist nur dann eingeschrieben wenn er eine schriftliche Bestätigung seitens des Organisator erhalten hat.